Kontakt:


Sarah Wolff

An den Birken 22

57368 Lennestadt

0176/24040763

info@bewerberlotse.com

 

 

1. Allgemeines

Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr mit meinen Kunden. Die AGB werden vom Kunden automatisch durch die Auftragserteilung anerkannt. Sie gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung.

2. Auftragserteilung

Der Kunde kann mir Aufträge in persönlicher, schriftlicher, telefonischer oder auch elektronischer Form erteilen. Sollten daraus Unregelmäßigkeiten erwachsen, etwa eine Nicht- oder Fehlübermittlung von Daten, kann ich dafür nicht haften. Insbesondere gilt dies für die Einsendung von Arbeitszeugnissen, Bewerbungsunterlagen und sonstigen Dokumenten, die geprüft werden sollen. Ich übernehme keine Haftung für die Richtigkeit oder den Wahrheitsgehalt der mir von meinen Kunden übermittelten personenbezogenen Daten. Ebenso übernehme ich keine Haftung für die Passung meiner Leistungen für nicht real existierende Personen. Insbesondere gilt dies für Kunden, die von mir ein Dokument für eine scheinbar real exisitierende Person anfertigen lassen, dieses Dokument jedoch in der Folge als mehrfach zu verwendende Mustervorlage gebrauchen. Weiterhin hafte ich nicht für etwaige Schädigungen oder Nachteile für Personen, die durch die Aussagen in meinen Gutachten bei deren Weitergabe an Dritte entstehen können. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur mit ausdrücklicher Zustimmung des Kunden.

3. Lieferfristen von Gutachten und Texterstellungen

Lieferfristen können nur Richtzeiten bzw. voraussichtliche Termine sein, die nach bestem Wissen und Gewissen angegeben werden.

4. Störungen

Ich übernehme keine Haftung für jegliche Schäden, die durch höhere Gewalt (z.B. Naturereignisse oder Verkehrsstörungen), Netzwerk- und Serverfehler, Leitungs- und Übertragungsstörungen, Viren oder Störung des Postweges entstanden sind. Für die endgültige Überprüfung sämtlicher übertragener bzw. versandter Daten ist der Kunde verantwortlich.

5. Sonstige Haftung, Mängelrügen

Wenn mir der Kunde nicht innerhalb von 7 Tagen nach Abwicklung des Auftrags etwaige objektiv vorhandene, schwerwiegende Mängel konkret persönlich und schriftlich (auch E-Mail gilt hier als schriftlich) meldet, so gilt der Auftrag als endgültig abgewickelt. Wenn insbesondere ein erstellter Text, ein Gutachten, ein Coaching oder ein Training bezüglich der Qualität komplett oder teilweise in Frage gestellt wird, muss diese Bemängelung durch ein von einem Dritten erstelltes, seriöses Gegengutachten untermauert werden. Bei jeder Mängelrüge muss mir die Möglichkeit zur Nachbesserung innerhalb von 7 Tagen eingeräumt werden, ansonsten verfällt jeglicher Anspruch des Kunden. Sollte eine Nachbesserung nachweislich erfolglos bleiben, so hat der Kunde das Recht auf Minderung oder Wandlung. In jedem Fall ist die Haftung auf die Höhe des betreffenden Auftrags begrenzt. Haftungen, die die Verletzung eines Urheberrechts oder die Ansprüche Dritter als Grundlage hätten, übernehme ich nicht.

6. Lieferverzug, Unmöglichkeit, Rücktritt

Wenn die Lieferfrist unangemessen lange überschritten worden ist - hier gilt die individuell vereinbarte Lieferfrist als Richtwert - und ich eine mir vom Klienten schriftlich mitgeteilte, angemessene Nachfrist nicht einhalten konnte, ist der Kunde zum Rücktritt aus dem Vertrag berechtigt.

7. Übertragung, Versand

Der Versand bzw. die elektronische Übertragung jeglicher Daten erfolgt auf Gefahr des Kunden.

8. Zahlung

Die Vergütung meiner kostenpflichtigen Leistungen erfolgt, sofern nicht anders angegeben, bis 10 Tage nach Erhalt der Rechnung (Datum des Poststempels oder des Email-Versands) ohne Abzug. Eine Dienstleistung gilt dann als abgeliefert, wenn ein erster Entwurf eines Dokuments bzw. Gutachtens versendet oder eine Beratungs- bzw. Coachingsitzung abgehalten wurde. Unmittelbar danach bin ich berechtigt, die Rechnung mit dem entsprechenden Zahlungsziel auszustellen. Unter bestimmten Umständen sind individuelle Zahlungsmodalitäten möglich, diese bedürfen der vorherigen Vereinbarung. Der Kunde ist dazu angehalten, den Fortgang eines Projekts zu unterstützen, dies gilt insbesondere dann, wenn ein erster Textentwurf meinerseits be- oder erarbeitet und ausgeliefert wurde. Wenn der Kunde seinerseits die zu erbringende Leistung - beispielsweise Ergänzungen - nicht innerhalb von 7 Tagen beibringt, kann die volle, zuvor vereinbarte Summe, immer jedoch das bis dahin angefallene Honorar in Rechnung gestellt werden.

9. Geheimnisschutz, Diskretion

Sämtliche mir vorliegenden oder bekannten Informationen, die den Auftrag selbst oder den Kunden betreffen, werden vertraulich behandelt. Ich kann es jedoch nicht ausschließen, dass sich, insbesondere bei elektronischer Datenübertragung, unbefugte Dritte unrechtmäßigen Zugang zu diesen Daten verschaffen. Daten werden nur dann an Dritte weitergereicht, wenn der Kunde ausdrücklich diesen Wunsch äußert und sein Einverständnis abgegeben hat.

10.  Absagen oder Nichtwahrnehmung von Terminen (B2C)

Bei Nichtwahrnehmung von Terminen, insbesondere in Form von persönlichen Treffen oder Telefonberatungen bzw. IT-gestützten Beratungsleistungen (wie etwa via Skype) beispielsweise durch Koordinationsmängel seitens des Kunden, behalte ich es mir vor, bis zu 100% des vereinbarten Honorars zu fakturieren, wenn die Absage 24 Stunden vor dem Termin erfolgt oder der Kunde nicht erscheint. Bei Absagen ab 72 Stunden vor dem Termin können bis zu 50% des Honorars berechnet werden.

11. Offene Seminare

Ich behalte es mir vor, bei Bedarf vom Zeitpunkt der Anmeldung des Seminarteilnehmers bis 30 Tage vor Beginn des Seminars 50% der Honorarsumme in Rechnung zu stellen, ab 30 Tage das volle Honorar. Sollte der Trainer verhindert sein, erstatte ich das für den Tag fällige Honorar zurück. Trainingsunterlagen werden ebenso wie Coachingunterlagen nicht vom Seminarteilnehmer vervielfältigt. Bei zu geringer Teilnehmerzahl (individuell verschieden) findet das Seminar nicht statt, es erfolgt eine Erstattung der bereits überwiesenen Honorare. Das Honorar beinhaltet allein die Seminargebühr, sofern nicht anders angegeben. Etwaige Spesen, wie beispielsweise eine Hotelübernachtung, werden vom Teilnehmer entrichtet. Das volle Honorar für das Seminar ist fällig bis 5 Werktage vor Seminarbeginn. Ich behalte es mir vor, angemeldete Teilnehmer, die das Honorar bis zu diesem Zeitpunkt nicht entrichtet haben, bei Bedarf vom Seminar auszuschließen. Unter bestimmten Umständen sind individuelle Zahlungsmodalitäten möglich.

12. Umbuchung oder Stornierung firmen- und trägerinterner Veranstaltungen (B2B)

Termine für firmen- und trägerinterne Seminare, Coachingveranstaltungen, Beratungsleistungen, Workshops, Vorträge, etc. können bis 14 Kalendertage vor dem Termin kostenfrei storniert oder umgebucht werden.

Bei Stornierungen im Zeitraum zwischen 14 und 7 Kalendertagen vor dem Termin bin ich berechtigt, 50% der vereinbarten Honorare oder Pauschalen zu berechnen.

Bei Stornierungen kürzer als 7 Kalendertage vor dem Termin bin ich berechtigt, die volle Höhe der vereinbarten Honorare oder Pauschalen zu berechnen.

Alternativ darf der Kunde jederzeit einen Ersatztermin benennen. Eine Umbuchung wird von mir jedoch nur dann als solche anerkannt, wenn mit dem Tag der Umbuchung bereits Alternativtermine festgelegt werden, also der ehrliche Wille des Kunden zur Buchung der Veranstaltung erkennbar ist. In diesem Falle einer Umbuchung bin ich berechtigt, eventuell aufgelaufene Vorbereitungskosten, die für den ursprünglichen Termin entstanden sind, zu berechnen. Eine weitere Umbuchungsgebühr entsteht bis 14 Kalendertage vor der Veranstaltung nicht. 

Sollte der vereinbarte Ersatztermin vom Kunden ebenfalls storniert werden, bin ich berechtigt, die volle Höhe der Honorare und Pauschalen zu berechnen.

Nimmt ein Kunde nicht die volle Leistung in Anspruch, so besteht für den nicht genutzten Teil kein Rückvergütungsanspruch.

Bei Nichterscheinen der Teilnehmer des Kunden oder aber bei Weggang einer entsprechend hohen Zahl an Teilnehmern während der Veranstaltung– etwa durch kollidierende Prioritätensetzung oder fehlerhafte Koordination –, die ein Weiterführen der Veranstaltung verunmöglicht, bin ich berechtigt, die volle Höhe der vereinbarten Honorare oder Pauschalen zu berechnen.

13. Wirksamkeit

Sollte mindestens eine Bestimmung der AGB unwirksam sein oder werden, so gilt dies nicht automatisch für sämtliche anderen Bestimmungen der AGB.